
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Datenschutzerklärung der Firma Leadkauf GmbH
§ 1 Vertragsgegenstand
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Vertragsbeziehungen zwischen den Teilnehmern, Nutzern und Datensatzerwerbern (im folgenden "Partner" genannt) und der Leadkauf GmbH (im folgenden auch “Leadkauf” genannt). Als Partner kommen alle natürlichen und juristischen Personen in Betracht, die die Dienstleistung der Leadkauf (auch nur zum Teil) in Anspruch nehmen. Es ist unerheblich, ob die Dienstleistung direkt über die Web-Seiten abgerufen wird oder als so genannte Offline-Version zur Verfügung steht.
§ 2 Gegenstand der Dienstleistung
Die Leadkauf stellt über das world wide web eine Handelsplattform zur Verfügung. Über diese Handelsplattform werden Partnern der Leadkauf GmbH Interessenten-Anfragen, sogenannte Leads (auch Datensätze genannt), angeboten.
§ 3 Lead-Definition
Als ordnungsgemäßer Lead gelten Anfragen mit mindestens den folgenden Grundangaben: 1. Vorname, Nachname 2. Adresse 3. Telefonnummer oder E-mail Adresse. Die von einem Partner erworbenen Leads werden in das Partner-Konto gebucht und dazu per E-Mail übermittelt.
§ 4 Abschluss des Vertrages
1. Mit der Eintragung, Anmeldung oder Bestellung bei Leadkauf oder mit der Nutzung der Dienstleistung werden die AGB anerkannt und Bestandteil des Vertrages. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst zustande, wenn wir Ihre Eintragung, Anmeldung, oder Bestellung durch eine Annahmeerklärung oder durch Auslieferung eines Datensatzes annehmen. Sie sind längstens 14 Tage an Ihre Bestellung gebunden. Die elektronische Bestelleingangsbestätigung stellt noch keine Vertragsannahme dar, sondern dient lediglich der Benachrichtigung des Partners über den tatsächlichen Zugang der Eintragung, Anmeldung oder Bestellung. Der Partner bucht Datensätze entweder “per Hand” zu dem jeweils sichtbaren Preis, per automatisiertem Kaufagent, oder er bestellt ein Festpaket mit vorgegebener Anzahl von Datensätzen. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere die abweichenden Bedingungen der Partner, werden von Leadkauf ausdrücklich nicht anerkannt. Eines ausdrücklichen Widerspruches der Leadkauf GmbH bedarf es nicht. 2. Bei Vornahme der Eintragung, Anmeldung und für die Bestellung ist der Antragsteller/Partner verpflichtet, alle Datenfelder richtig dazu vollständig auszufüllen. Der Antragsteller/Partner ist verpflichtet, Änderungen seiner Daten (wie z.B. Name, Geschäftsbezeichnung, Rechtsform, Gesellschaftsform, Adresse, Telefon Nummer, Verlust des Maklerstatus), unverzüglich und schriftlich gegenüber Leadkauf zu melden bzw. zu korrigieren. 3. Der Antragsteller gestattet Leadkauf, Auskünfte bei so genannten Wirtschaftsauskunfteien einzuholen, soweit dies zu Wahrung berechtigter Interessen von Leadkauf erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange des Partners nicht beeinträchtigt werden. Der Partner willigt ein, dass Daten über nicht vertragsgemäße Abwicklung (z.B. Kündigung wegen Zahlungsverzuges, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) an die Auskunfteien übermittelt werden dürfen. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Leadkauf, eines Vertragspartners der Auskunfteien oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch die schutzwürdigen Belange des Partners nicht beeinträchtigt werden. Daten über nicht vertragsgemäße Abwicklung dürfen an die Auskunfteien übermittelt werden. 4. Leadkauf behält sich die Überprüfung der bereits eingegebenen Daten vor und hat jederzeit das Recht eine Eintragung, Anmeldung oder Bestellung ohne Angabe von Gründen abzulehnen, oder zuwiderhandelnde Partner ohne Vorankündigung zu sperren.
§ 5 Laufzeit des Vertrages, Kündigung
1. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann durch Kündigung eines der Vertragspartner beendet werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und wird mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Monatsende wirksam. 2. Die Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist schriftlich kündigen. Ein wichtiger Grund besteht insbesondere dann: 5.1 Wenn der Partner Vorschriften des Wettbewerbsrechtes verletzt oder gegen den Datenschutz verstößt. 5.2 Wenn der Partner sich mit einer fälligen Zahlung ganz oder teilweise in Verzug befindet, Leadkauf zuvor den Partner nach Verzugseintritt in Textform zum Ausgleich des Zahlungsrückstandes aufgefordert hat und der Partner gleichwohl den Rückstand nicht binnen vierzehn (14) Tage nach Zugang der Zahlungsaufforderung ausgleicht. 5.3 Wenn ein Vertragspartner gegen wesentliche Verpflichtungen oder wiederholt gegen nicht wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag verstößt und die Vertragsverletzung auch nach Aufforderung durch den anderen Vertragspartner nicht binnen angemessener Frist beseitigt wird. 5.4 Über das Vermögen des anderen Vertragspartners das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist oder dies unmittelbar bevorsteht. 5.5. Einem Vertragspartner das Festhalten infolge von so genannter höherer Gewalt nicht zumutbar ist.
§ 6 Rücktrittsrecht der Leadkauf GmbH
Sollte die Anzahl bestellter Datensätze nicht erfüllt werden, behält sich Leadkauf unter Rückzahlung der bereits bezahlten – aber noch nicht von Leadkauf gelieferten – Datensätze den Rücktritt vor. Leadkauf hat das Recht, nach erfolgtem Vertragsabschluss die Übermittlung der Datensätze abzulehnen, wenn eine Vertragsdurchführung für die Leadkauf GmbH unzumutbar ist. Ein solcher Fall liegt regelmäßig vor, wenn die Datensatzübermittlung wettbewerbsrechtliche, zivilrechtliche, strafrechtliche, datenschutzrechtliche oder sonstige rechtliche Bestimmungen verletzt.
§ 7 Pflichten des Partners
1. Der Partner verpflichtet sich eine außervertragliche Weitergabe der Daten an Dritte zu unterlassen. 2. Der Partner verpflichtet sich unabhängiger Makler, Mehrfachagent, freier Vermittler oder freier Finanzdienstleister zu sein. Der Partner versichert insbesondere, dass er und seine Mitarbeiter oder Partner für die Vermittlung von Versicherungen nicht an bestimmte Versicherungsgesellschaften oder Finanzdienstleistungsunternehmen gebunden sind. 3. Der Partner verpflichtet sich über eine qualifizierte Berufserfahrung zu verfügen. 4. Der Partner verpflichtet sich die gesetzlichen Bestimmungen des BDSG zu beachten. 5. Der Partner verpflichtet sich über ein aktuelles und unabhängiges Vergleichsprogramm zu verfügen. Diese Verpflichtung gilt bei Versicherungen. 6. Der Partner verpflichtet sich mit den Interessenten innerhalb von max. zwei (2) Werktagen in Verbindung zu setzen. Er darf dabei nicht als „Leadkauf“ auftreten und muss den Interessenten darauf hinweisen, dass er ein unabhängiger Vermittler ist. 7. Der Partner verpflichtet sich für die Beratungs- oder Fehlleistung die alleinige Verantwortung und Haftung zu übernehmen. Er hat dabei sämtliche kaufmännischen Grundsätze und branchenüblichen wettbewerbsrechtlichen- und versicherungsrechtlichen, sowie sonstigen Grundlagen zu beachten. Der Partner verpflichtet sich insbesondere, folgendes zu unterlassen: a) Preis-/Leistungsvergleiche zu Versicherungsangeboten zu erstellen oder erstellen zu lassen, in denen die Versicherungsangebote anonymisiert sind und insoweit nicht erkennen lassen, welche Versicherungsgesellschaften mit welchen Versicherungsprodukten miteinander verglichen werden. b) Zu solchen Vergleichen den Eindruck zu vermitteln, es handele sich um einen repräsentativen Überblick, wenn nicht alle Anbieter in den Vergleich mit einbezogen wurden. c) Im unmittelbaren Zusammenhang mit solchen Vergleichen nicht darauf hinzuweisen, dass die Leistungen (z.B. von Versicherungstarifen) sich in wesentlichen Punkten unterscheiden können, wenn nicht zu allen im Vergleich genannten Gesellschaften gleichzeitig auch alle relevanten Details zum Leistungsangebot beigefügt wurden. d) Den übertragenen Datensatz zu speichern, zu übermitteln, zu verarbeiten oder sonst zu nutzen, nachdem der Betroffene diesen Handlungen widersprochen hat. Den Partnern ist es nicht erlaubt, einen bei Leadkauf zum Kauf angebotenen oder verkauften Datensatz mehrfach bei Leadkauf oder an anderer Stelle zum Kauf anzubieten oder zu verkaufen (Verbot des Mehrfachverkaufs eines Datensatzes). 8. Schadensersatzforderungen und Vermögensschäden des Interessenten aufgrund von Falsch- oder Schlechtberatung, sowie Verstöße gegen das Wettbewerbsverhalten, hat in voller Höhe der Partner zu verantworten. 9. Der Partner verpflichtet sich, in seinem Partner-Konto über Leadlieferungen und/oder den Stand der Lead-Reklamationen zu vergewissern.
§ 8 Erreichbarkeit & Haftung wegen technischer Mängel
1. Leadkauf haftet nicht für die permanente und ununterbrochene Erreichbarkeit der Webseite. Leadkauf kann insbesondere keine Garantie dafür übernehmen, dass sie nicht in Fällen der höheren Gewalt - z.B. durch Defekte von Servern, überlastete Leitungen etc. daran gehindert wird. Ein Fehler liegt auch nicht vor, bei einem Streik oder bei sonstigen Gründen, die nicht von der Leadkauf GmbH zu vertreten sind. Ein Datenverlust kann nicht ausgeschlossen werden. Nach dem derzeitigen Stand der Technik ist es nicht möglich Computerprogramme (Software) vollkommen fehlerfrei zu entwickeln und zu betreiben und sämtliche Risiken im Zusammenhang mit dem world wide web auszuschließen. Daher übernimmt Leadkauf keine Garantie für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit ihrer Web-Seite und technischen Systeme. 2. Leadkauf kann für unter 8.1 genanntes nicht in Haftung genommen werden. Überdies übernimmt Leadkauf keine Haftung für Schäden, die Partnern oder Dritten aus der Nutzung der Webseite entstehen. Unter anderem haftet Leadkauf nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass infolge technischer Mängel von Nutzern abgegebene Kauf- oder Verkaufsangebote nicht oder nicht rechtzeitig bei Leadkauf eingehen oder dort nicht berücksichtigt werden oder Datensätze nicht richtig oder vollständig angeboten werden. 3. Sofern Leadkauf nicht selbst als Anbieter von Datensätzen auftritt, handelt es sich bei den angebotenen Datensätzen und Inhalten ausschließlich um fremde Inhalte i. S. v. § 11 Teledienstgesetz.
§ 9 Preise
Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise variieren je nach Sparte, Alter, Angebot und Nachfrage, und unterliegen der Bestimmungen seitens der Leadkauf. Die Preisliste kann jederzeit von Leadkauf geändert werden.
§ 10 Reklamationsgründe
1. Reklamationen können grundsätzlich innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach der Bereitstellung erfolgen. Datensätze bzw. Leads, die als Reklamation anerkannt werden, sind wieder in der freien Verfügung von Leadkauf und dürfen vom Partner oder dessen Mitarbeitern nicht weiter kontaktiert werden. 2. Ein schwerwiegender Verstoß gegen diese AGB liegt vor, wenn ein Datensatz reklamiert wird und der Interessent noch weiter kontaktiert wird. Verstößt der Partner gegen diese Pflicht, wird eine Vertragsstrafe von 2.500 EURO pro Einzelfall fällig. Datensätze die reklamiert werden, sind grundsätzlich bis zur endgültigen Überprüfung und ggf. der Erstattung von dem Partner zu bezahlen. Ein Nichteinzug von Rechnungen oder Erstattung während des Prüfvorgangs erfolgt nicht. Für jede ungerechtfertigte oder nicht den Reklamationsbedingungen entsprechende Reklamation fällt eine Recherche-/Bearbeitungsgebühr in Höhe von mindestens € 15,00 zzgl. MwSt. an, es sei denn, der Partner weist nach, dass die tatsächlich entstandenen Kosten geringer sind. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt hiervon unberührt. Die Gebühr wird dem Partner in Rechnung gestellt, bzw. mit dem Guthabenkonto des Partners verrechnet.
Reklamationsgründe bestehen in den folgenden Fällen:
1. Der Interessent oder der Ehegatte des Interessenten (keine anderen Verwandten oder Bekannten) ist hauptberuflich als vermittelnder Finanzdienstleister tätig. Ausnahme: Der Interessent vermittelt die gewünschte Sparte nicht und bekundet daher das Angebotsinteresse.
2. Der Interessent ist unter dem Telefonanschluss unbekannt. Eine korrekte Telefonnummer ist nicht recherchierbar.
3. Der Interessent liegt nicht im vereinbarten Gebiet, bzw. hat eine komplett falsche Postleitzahl angegeben. Hier ist jegliche nachträgliche Kontaktaufnahme untersagt. Sollte der Interessent nachträglich kontaktiert worden sein, wird die Reklamation abgelehnt.
4. Der Telefonanschluss existiert nicht ("Kein Anschluss unter dieser Nummer") und ist auch nicht recherchierbar (z. B. die Auskunft, Telefonbuch, Internetauskunft, etc.).
5. Der Interessent ist an acht (8) verschiedenen Wochentagen zu unterschiedlichen Tageszeiten (mindestens zehn (10) Versuche) nicht erreicht worden und hat sich auch nicht gemeldet. Eine weitere Telefonnummer ist nicht recherchierbar. Darf erst nach 10 Werktagen reklamiert werden.
6. Bei Anforderung von Personenversicherungs-Angeboten ist der Interessent nach objektiven Gesichtspunkten auch nicht gegen Risikozuschlag oder Leistungsausschluss versicherbar (z.B. bestehende schwere Krankheit, nicht aber z.B. bei Allergie). Die Ablehnung von mindestens drei (3) Gesellschaften steht dem gleich. Der Nachweis ist insoweit erforderlich (Mail an reklamation@leadkauf.de).
7. Der Datensatz (dieselbe Person, dieselbe Sparte) wurde innerhalb der letzten 60 Tage schon einmal geliefert.
8. Dem Kunden wurde in den letzten 36 Monaten vor Datensatzkauf ein hartes negatives Bonitätsmerkmal zugeordnet. Bei Insolvenz- und Konkursverfahren gilt eine Frist von 60 Monaten. Der Nachweis (InfoScore/ Kreditreform) ist erforderlich (Mail an reklamation@leadkauf.de). Eine Restschuldbefreiung ist kein Reklamationsgrund, da der Kunde versicherbar ist.
9. Der Interessent ist zum jetzigen Zeitpunkt und voraussichtlich die nächsten sechs (6) Monate pflichtversichert und hat auch nicht vor, sich innerhalb dieser Frist selbständig zu machen.
10. Der Interessent einer KV-Voll Versicherung ist zum Zeitpunkt der Anfrage über 55 Jahre alt.
11. Der Interessent hat keine Anfrage gestellt und/oder auch keine Anfrage in Auftrag gegeben.
12. Der Interessent hat sich geirrt und wollte kein Angebot zu dieser Sparte, sondern zu einer anderen. Bei ähnlichen Sparten (PKV-Erg. statt PKV-Voll) erfolgt lediglich eine Kaufpreisanpassung nach billigem Ermessen.
13. Der Interessent kann sich nur in dem Basistarif der PKV versichern.
14. Der Kunde ist seit mehr als 3 Monaten in der KSK und unter der JAEG.
15. Der Interessent ist Schüler oder jünger als 17 Jahre. Ist der Interessent versicherbar, z.B. im Rahmen der elterlichen PKV, erfolgt lediglich eine Kaufpreisanpassung. Bei Azubis erfolgt lediglich eine Kaufpreisanpassung.
Zusätzlich bei Baufinanzierungen:
16. Bei Anfragen zur Baufinanzierung übersteigt die Darlehenssumme nicht EURO 50.000.
17. Bei Anfragen zur Baufinanzierungen liegt eine negative Wirtschaftsauskunft vor, die zu einer Finanzierungsablehnung durch die Banken führt.
18. Der Interessent hat kein Objekt in Aussicht bzw. wird nicht binnen sechs (6) Monaten anfangen zu bauen, kaufen oder um finanzieren oder er kann kein Forward-Darlehen abschließen.
19. Der Interessent hat bereits bei Angebotsanforderung einen Darlehensvertrag abgeschlossen/unterzeichnet. Dies gilt nicht bei Vorlage eines Angebots.
Keine Reklamationsgründe bestehen unter anderem in den folgenden Fällen:
1. Der Interessent hat bereits bei jemand anderem abgeschlossen, weitere Angebote an anderer Stelle angefordert oder kein Interesse mehr. Zum Zeitpunkt der Anfrage hat aber ein Interesse bestanden. 2. Der Abschluss des angefragten Produktes ist möglich, aber wirtschaftlich oder persönlich nicht empfehlenswert. 3. Der angegebene Kommunikationsweg ist nicht korrekt, aber leicht über allgemein zugängliche Auskunftswege (die Auskunft, internetbasiertes oder normales Telefonbuch) herauszufinden. 4. Es wurde ein Datensatz zu einem günstigeren Preis erworben, welcher bereits (z.B.) sieben Tage alt war und danach reklamiert, da der Interessent bereits nach der Anfrage abgeschlossen hat. Dies ist das alleinige Risiko des Partners. 5. Der Interessent hat sich in der Sparte geirrt und wünscht ein anderes Produkt. Hier erfolgt eine Kaufpreisanpassung auf das jeweilige Produkt. 6. Reklamationsgrund Nichterreichbarkeit: das Leadkauf Call Center versucht den Interessenten zu erreichen um den Kontakt für den Partner herzustellen. Folgende Fälle treten ein: - Der Interessent wurde von der Leadkauf GmbH innerhalb von vierzehn (14) Arbeitstagen erreicht: Der Datensatz wird dem Partner mit Hinweis auf beste Erreichbarkeit retourniert. Eine Reklamation ist nicht gegeben – Grund: Die Nicht-Erreichbarkeit wurde von der Leadkauf GmbH widerlegt. - Der Interessent wurde von der Leadkauf GmbH nach der Reklamation erst nach dem vierzehnten (14) Arbeitstag erreicht: Die Reklamation wird gestattet. - Der Interessent wurde von der Leadkauf GmbH nach der Reklamation innerhalb einer Zeit von vierzehn (14) Arbeitstagen erreicht. Dieser hat jedoch bereits (nach der Anfrage!) bei jemand anderem abgeschlossen oder sich gegen den Abschluss entschieden: Eine Reklamation ist nicht gegeben – Grund: Die Nicht-Erreichbarkeit wurde von der Leadkauf GmbH widerlegt. - Der Interessent wurde von der Leadkauf GmbH nach der Reklamation erst nach dem vierzehnten (14) Arbeitstag erreicht und hat schon abgeschlossen: Die Reklamation wird erstattet. - Der Interessent wurde nicht erreicht: Die Reklamation wird erstattet. 7. Der Interessent ist als nicht versicherbar reklamiert, kann jedoch z.B. bei einer Gruppenversicherung mit Kontrahierungszwang versichert werden. 8. Die Anfrage wurde zwar nicht von dem Interessenten persönlich gestellt, aber von einer dritten Person (z.B. Eltern) mit dem Wissen und dem Einverständnis des Interessenten. Anfragen von Finanzdienstleistern für Kunden sind jedoch reklamationsfähig.
Zusätzlich bei vorqualifizierten Leads:
Ein Reklamationsgrund besteht nicht, wenn der Interessent zwischen dem Telefonat der Leadkauf und der Kontaktaufnahme seitens des Partners bereits eine Entscheidung trifft. Die Datensätze werden sofort nach der Qualifizierung ausgeliefert. Zusätzlich ist der Reklamationsgrund “nicht erreichbar” bereits mit der Vorqualifizierung bestätigt und entfällt daher.
Zusätzlich bei Terminleads:
Ein Reklamationsgrund besteht nicht, wenn der Partner den Termin verschieben will, selbst nicht wahrnimmt oder entgegen der Vereinbarung den Interessenten in sein Büro bestellt.
§ 11 Datenschutz
1. Die Nutzung des Leadkauf Online-Services erfolgt unter Einhaltung der Bestimmungen des BDSG. Für die jeweiligen Verstöße gegen das BDSG haftet der Partner, in dessen Verantwortungsbereich die Verstöße fallen. Die Leadkauf und der Partner verpflichten sich, grundsätzlich den Datenschutz zu beachten und Mitarbeiter sowie sonstige Personen, die in die Vertragserfüllung mit involviert werden, zur Einhaltung der relevanten Datenschutzbestimmungen zu verpflichten und mit der erforderlichen Sorgfalt die Einhaltung dieser Verpflichtung sicherzustellen. 2. Der Partner verpflichtet sich, sein berechtigtes Interesse glaubhaft darzulegen. Leadkauf ist berechtigt, im Einzelfall ohne Angabe von Gründen das Vorliegen eines berechtigten Interesses zu überprüfen. Der Partner darf die übermittelten Daten nur zu dem Zweck nutzen oder verarbeiten, zu dessen Erfüllung sie ihm übermittelt wurden. Die Verarbeitung oder Nutzung für andere Zwecke ist nur unter den Voraussetzungen des BDSG zulässig. 3. Der Partner hat seine Mitarbeiter oder sonstige Dritte, die notwendigerweise Zugang zu den der Geheimhaltung unterliegenden Daten haben, zur Verschwiegenheit zu verpflichten. Er hat in geeigneter Weise Vorkehrungen zum Schutze und zur Sicherung der ihm anvertrauten Daten gegen den unbefugten Zugriff der eigenen Mitarbeiter und Dritter zu treffen, und zwar in dem Maße, wie es auch zum Schutz der eigenen Daten üblich ist. Leadkauf und der Partner setzen für die vertragsgemäße Verarbeitung personenbezogener und vertraulicher Daten nur Mitarbeiter ein, die auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG verpflichtet sind und über genügend Sachkunde für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrages verfügen. 4. Sofern ein Betroffener der Verwendung seiner Daten gegenüber einer der Vertragsparteien widerspricht, werden diese dafür sorgen, dass diesem Widerspruch entsprochen wird. Dies beinhaltet auch die unverzügliche Benachrichtigung der jeweils anderen Vertragspartei von dem Widerspruch.
§ 12 Bonitätsprüfung
1. Nach dem BDSG setzt die Übermittlung personenbezogener Daten voraus, dass der Empfänger sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis der Daten glaubhaft darlegt. Der Partner verpflichtet sich im Hinblick auf die in den Auskünften enthaltenen personenbezogenen Daten, diese nur bei Vorliegen des berechtigten Interesses anzufordern und die Gründe für das Vorliegen sowie die Mittel für ihre glaubhafte Darlegung anzugeben. Der Partner verpflichtet sich daher, eine Bonitätsabfrage bzgl. eines Betroffenen nur dann vorzunehmen, wenn ihm hinsichtlich des Betroffenen ein berechtigtes Interesse im Sinne des BDSG oder eine durch den Betroffenen unterzeichnete Einwilligungserklärung in die Bonitätsprüfung vorliegt. 2. Der Partner verpflichtet sich weiter, die das berechtigte Interesse belegenden Unterlagen oder o.g. schriftliche Einwilligung des Betroffenen zum Zwecke der Stichprobenkontrolle durch Leadkauf auf die Dauer von sechs (6) Monaten aufzubewahren und Leadkauf jederzeit im vorgenannten Zeitrahmen auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. 3. Soweit es sich bei den seitens der Infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstr. 99, 76532 Baden-Baden (ICD) via Leadkauf übermittelten Daten um personenbezogene Informationen aus dem Schuldnerverzeichnis handelt, verpflichtet sich der Partner, diese gem. § 915 Abs. 3 Zivilprozessordnung (ZPO) nur zu verwenden, um wirtschaftliche Nachteile abzuwenden, die daraus entstehen können, dass Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Gem. § 915 e Abs. 2 ZPO ist die Erteilung von Auskünften zu bestehenden Schuldnerverzeichnis-Eintragungen in automatisierten Abrufverfahren nur zulässig, wenn diese Form der Datenübermittlung unter Berücksichtigung der schutzwürdigen Interessen der Betroffenen wegen der Vielzahl der Übermittlungen oder wegen ihrer besonderen Eilbedürftigkeit angemessen ist. Der Partner versichert daher, dass er Auskünfte über das von Leadkauf bzw. ICD angebotene automatisierte Abrufverfahren nur wegen der Vielzahl der Übermittlungen und/oder wegen der besonderen Eilbedürftigkeit einholt. Unabhängig hiervon ist jede Verarbeitung oder Nutzung der von der ICD übermittelten personenbezogenen Daten zu anderen als den vom Partner angegebenen und der Übermittlung zugrunde liegenden Zwecken untersagt (§ 29 Abs. 4i.V.m. § 28 Abs. 5 BDSG). Gleiches gilt hinsichtlich der Weitergabe der übermittelten Daten an Dritte. Im Falle der Zuwiderhandlung liegt ggf. eine Straftat gem. §§ 44, 43 Abs. 2 Nr. 2 BDSG vor. 4. Die übermittelten Informationen sind nur für den Partner selbst bestimmt. Die erhaltene Bonitätsauskunft ist daher so aufzubewahren, dass sie vor dem Zugriff unbefugter Dritter gesichert ist. Die Vernichtung der Auskunft hat in einer Weise zu erfolgen, dass eine Kenntnisnahme durch unbefugte Dritte ausgeschlossen ist. 5. ICD hat im Regelfall keine eigenen Kenntnisse von Existenz oder Identität der bei ihr gespeicherten Personen. Dem Partner obliegt daher in jedem Zweifelsfall die Prüfung der Identität zwischen der angefragten Person und derjenigen, für die seitens der ICD Daten übermittelt werden (z.B. durch Vorlage einer ordnungsgemäßen Ausweiskopie). 6. Sollte der Partner auf Grund einer solchen Prüfung feststellen, dass die übermittelten Daten nicht die angefragte Person betreffen, so besteht zum Schutze des Betroffenen sowie der übermittelten (aber nicht angefragten) Person hinsichtlich der übermittelten Daten ein ausschließliches Verarbeitungsverbot, Speicherungsverbot oder sonstiges Nutzungsverbot. Soweit eine erforderlich erscheinende Identitätsprüfung durch den Partner nicht oder nicht in ausreichender Form erfolgt, bestehen bezüglich der übermittelten Daten desgleichen die zuvor aufgeführten Verbote.
§ 13 Zahlungsmodalitäten / Abrechnungen
1. Damit Sie bequem einkaufen können, behalten wir uns vor, eine Vertragsannahme von einer Vorauszahlung abhängig zu machen. 2. Alle Bankgebühren für Zahlungen, sowie Bankgebühren für gescheiterte Zahlungsvorgänge, sind von dem Partner selbst zu tragen. 3. Bei gescheiterten Zahlungsvorgängen kann eine Bearbeitungsgebühr von € 50,00 pro Vorgang erhoben werden. 4. Befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, so kann die Leadkauf vom Verzugsbeginn an Zinsen in Höhe von zwei Prozent (2%) über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Bundesbank verlangen, es sei denn, der Partner weist nach, dass die tatsächlich entstandenen Kosten geringer sind. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt hiervon unberührt. 5. Rechnungslauf für alle Rechnungen und Gutschriften ist täglich. Mit der Zahlung sind alle finanziellen Ansprüche der Leadkauf abgegolten. Die Datensätze bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Leadkauf. Für die Bearbeitung von Rücklastschriften wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 25,00 zzgl. MwSt. erhoben, sowie die jeweiligen Bankrücklastschriftgebühren, es sei denn, der Partner weist nach, dass die tatsächlich entstandenen Kosten geringer sind. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt hiervon unberührt. 6. Die Anmeldegebühr ist bei jeder Anmeldung geschuldet und wird bei einem Rückzug der Anmeldung oder im Falle einer Ablehnung der Zulassung oder im Falle einer Kontoauflösung nicht erlassen oder rückerstattet.
§ 14 Konventionalstrafen
Der Partner ist verpflichtet: 14.1 Reklamierte Datensätze, welche als Reklamation angenommen wurden, nicht weiter zu bearbeiten bzw. zu kontaktieren, und 14.2 Keine Falschreklamationen zu tätigen. Bei groben Verletzungen gegen 14.1 und 14.2 wird für jeden Fall einer nachgewiesenen Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe von 2.500 € vereinbart. Eine grobe Verletzung ist z.B. die Beeinflussung der Interessenten und Vorbereitung auf Reklamations-Recherchen.
§ 15 Gewährleistung und Haftung
Leadkauf gewährleistet bei jedem Datensatz unter Beachtung des gewünschten Liefergebietes die Erstellung der Grundangaben wie in § 3 beschrieben. Es werden keinerlei Lieferverpflichtungen und auch keine Haftung für die Qualität der Datensätze übernommen. Jegliche Haftung oder Gewährleistung von Leadkauf für die wirtschaftliche Verwertbarkeit eines Datensatzes ist ausgeschlossen. Reklamationen sind ausschließlich nach den in § 10 aufgeführten Reklamationsbedingungen möglich. Insbesondere übernimmt Leadkauf keine Gewähr für die Versicherbarkeit oder den tatsächlichen Bedarf eines Interessenten. Eine Erfolgs-Garantie kann somit nicht gegeben werden. Leadkauf wird versuchen, dass Leads nicht doppelt verkauft werden können. Als doppelt gilt ein Lead, wenn dieselbe Person eine Anfrage zur gleichen Sparte auf den uns angeschlossenen Portalen mehrfach innerhalb von acht (8) Wochen gestellt hat. Eine Haftung der Leadkauf GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund, kommt nur bei Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit in Betracht. Der Schadensersatz ist auf den gewöhnlichen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für alle sonstigen Fälle haftet die Leadkauf nur dann, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt worden ist. Der Schadensersatz ist auf den gewöhnlichen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Der zusätzliche von der Leadkauf GmbH angebotene E-Mail-Service, bietet keine Liefergarantie / Zustellgarantie. Eine Liefergarantie der Datensätze in der gewünschten Sparte und Anzahl sowie die Gewährleistung eines erfolgreichen Abschlusses kann von Leadkauf nicht übernommen werden.
§ 16 Änderungen der AGB und Salvatorische Klausel
1. Leadkauf behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Partner per E-Mail vor ihrem Inkrafttreten zugesandt und/oder auf der Leadkauf Web-Seite veröffentlicht. Widerspricht der Partner der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei (2) Wochen nach Zusendung der E-Mail bzw. Veröffentlichung auf der Web-Seite, gelten die neuen AGB als angenommen. 2. Nebenabreden, Ergänzungen und Abänderungen dieses Vertrages, sowie Vereinbarungen über deren Aufhebung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses. 3. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich vielmehr, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung zu ersetzen, welche den wirtschaftlichen und ideellen Bestimmungen weitestgehend entspricht.
§ 17 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, Hamburg. Darüber hinaus ist die Leadkauf GmbH berechtigt, ihre Ansprüche gegen den Auftraggeber auch an jedem anderen für diesen zuständigen Gericht geltend zu machen. Es gilt ausschließlich das deutsche Recht.
Stand: April 2011





